Bionic Reading® Font Converter Software Lizenz-Vereinbarung
Bionic Reading AG
Masanserstrasse 194
CH-7000 Chur
Schweiz
bionic-reading.com
Diese Lizenz-Vereinbarung («Vereinbarung») regelt die Bereitstellung der Software BIONIC READING® Font Converter sowie der BIONIC READING®-Methode als OpenType-Feature in einer mit dieser Software erzeugten Schriftdatei durch die BIONIC READING AG, Masanserstrasse 194, CH-7000 Chur, Schweiz («BIONIC READING®») sowie die Nutzung beider durch den Lizenznehmer.
Diese Vereinbarung gilt für die Nutzung als Endkunde (B2C). Sie umfasst die eigene Nutzung des Lizenznehmers, ausdrücklich auch die berufliche und geschäftliche Nutzung. Nicht umfasst sind die Weitergabe der erzeugten Schriftsoftware an Dritte, die Unterlizenzierung, die Verwendung in Produkten oder Dienstleistungen, die Dritten überlassen werden, sowie App-, Game-, ePub-, Server-, SaaS-, Werbe-, Hardware-, Firmware-, Embedded- oder Unternehmenslizenzen. Diese erfordern eine gesonderte Lizenz der Bionic Reading AG.
Die gesamte Umwandlung findet auf dem Gerät des Lizenznehmers statt. Die Bionic Reading AG erhält, speichert und verarbeitet die Originalschrift nicht. Siehe Ziffer 3.
1. ALLGEMEINE LIZENZBESTIMMUNGEN
1.1. Diese Vereinbarung ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen als Lizenznehmer und BIONIC READING®. Sie regelt Ihre zulässige Nutzung (a) der Software BIONIC READING® Font Converter und (b) der BIONIC READING®-Methode als OpenType-Feature in der damit erzeugten Schriftsoftware. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Vereinbarung ist jederzeit auf der Webseite von BIONIC READING® unter bionic-reading.com abrufbar.
1.2. Der BIONIC READING® Font Converter ermöglicht dem Lizenznehmer, auf dem eigenen Gerät eine Originalschrift auszuwählen und daraus eine neue Schriftdatei zu erzeugen, in der die BIONIC READING®-Methode als OpenType-Feature umgesetzt ist. BIONIC READING® lizenziert die BIONIC READING®-Methode, deren BIONIC READING®-spezifische Umsetzung und die Converter-Software, nicht jedoch die vom Lizenznehmer ausgewählte Originalschrift.
1.3. Mit dem Herunterladen, Installieren oder Nutzen der Converter-Software oder der erzeugten Schriftsoftware akzeptiert der Lizenznehmer diese Vereinbarung und die in Ziffer 16 genannte Datenschutzerklärung und bestätigt, über die erforderlichen Rechte zur Verarbeitung, Umwandlung und Nutzung der Originalschrift zu verfügen.
1.4. Ist der Lizenznehmer mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden, darf er die Converter-Software und die erzeugte Schriftsoftware weder herunterladen noch installieren noch nutzen.
1.5. BIONIC READING® kann diese Vereinbarung für künftige Käufe ändern oder ergänzen. Für einen konkreten Kauf gilt diejenige Fassung, die im Zeitpunkt des Kaufs auf der Webseite von BIONIC READING® abrufbar war, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
1.6. Die Überschriften der Ziffern dienen nur der Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung.
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
2.1. «BIONIC READING®-Methode» bezeichnet die von der Bionic Reading AG bereitgestellte Lesemethode, deren Logik, Aufbau, Umsetzung als OpenType-Feature, Fixationslogik und die damit verbundene BIONIC READING®-Technologie.
2.2. «Converter-Software» bezeichnet die dem Lizenznehmer überlassene Anwendung BIONIC READING® Font Converter einschliesslich ihrer ausführbaren Programme, geschützten Engine-Bestandteile, Programmbibliotheken, Ressourcen, der begleitenden Dokumentation und aller dem Lizenznehmer überlassenen Aktualisierungen.
2.3. «Originalschrift» bezeichnet die Schriftdatei, die der Lizenznehmer zur Verarbeitung mit der Converter-Software auswählt. Die Originalschrift kann einem Schriftgestalter, einer Schriftgiesserei, einem Verlag, einem sonstigen Rechteinhaber, dem Lizenznehmer oder einem Dritten gehören. Die Originalschrift steht nicht im Eigentum der Bionic Reading AG und ist ihr nicht lizenziert, sofern nicht in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2.4. «Erzeugte Schriftsoftware» bezeichnet die von der Converter-Software aus der Originalschrift erstellte Schriftdatei, welche die BIONIC READING®-Methode als OpenType-Feature enthält.
2.5. «Erzeugtes Schriftprodukt» bezeichnet eine Fixationsstufe (F1, F2, F3, F4 oder F5) einer Schriftfamilie in allen im Downloadpaket enthaltenen Dateiformaten. Fünf Fixationsstufen einer Schriftfamilie sind fünf erzeugte Schriftprodukte, unabhängig von der Anzahl einzelner Dateien. Die von einem Kauf erfasste Anzahl erzeugter Schriftprodukte ergibt sich aus dem Lizenzzertifikat oder der Rechnung.
2.6. «Enduser-Lizenz» bezeichnet die nach dieser Vereinbarung eingeräumte Lizenz zur eigenen Nutzung derjenigen Anzahl erzeugter Schriftprodukte und derjenigen Dateiformate, die im Lizenzzertifikat oder in der Rechnung genannt sind.
2.7. «Eigene Nutzung» bezeichnet die Nutzung der erzeugten Schriftsoftware durch den Lizenznehmer sowie durch dessen Mitarbeitende auf Geräten, die im Eigentum des Lizenznehmers stehen oder von ihm kontrolliert werden, für eigene Dokumente, Korrespondenz, Präsentationen, Publikationen, Produkte und Dienstleistungen. Die eigene Nutzung umfasst ausdrücklich berufliche, freiberufliche, geschäftliche und institutionelle Zwecke. Nicht zur eigenen Nutzung gehören die Weitergabe der erzeugten Schriftsoftware selbst an Dritte, deren Unterlizenzierung sowie deren Einbettung in ein Produkt oder eine Dienstleistung in einer Weise, die es einem Dritten erlaubt, die erzeugte Schriftsoftware zu nutzen, zu extrahieren oder weiterzuverarbeiten.
2.8. «Technische Schutzmassnahmen» bezeichnet alle von der Bionic Reading AG eingesetzten technischen Massnahmen zum Schutz der Converter-Software oder der BIONIC READING®-Methode, insbesondere Codesignierung, Verschlüsselung, Verschleierung, Integritätsprüfung und Zugriffskontrolle zwischen Programmteilen.
2.9. «Drittkomponenten» bezeichnet Softwarebestandteile Dritter, die zusammen mit der Converter-Software unter deren eigenen Lizenzbedingungen ausgeliefert werden, wie in der mit der Converter-Software gelieferten Datei «Third-Party Licenses» aufgeführt.
2.10. «Desktopformate» bezeichnet die Dateiformate .ttf und .otf. «Webformate» bezeichnet die Dateiformate .woff und .woff2. Der Lizenznehmer kann einzelne Dateiformate oder beliebige Kombinationen davon lizenzieren. Die dem Lizenznehmer lizenzierten Dateiformate ergeben sich aus dem Lizenzzertifikat oder der Rechnung. Jedes Dateiformat wird gesondert lizenziert; die Lizenzierung eines Webformats vermittelt zusätzlich den in Ziffer 8.4 beschriebenen Nutzungsumfang.
3. LOKALE VERARBEITUNG – KEINE ÜBERMITTLUNG DER ORIGINALSCHRIFT
3.1. Die Converter-Software läuft vollständig auf dem Gerät des Lizenznehmers. Die Auswahl der Originalschrift, deren Analyse, die Anwendung der BIONIC READING®-Methode und die Erzeugung der erzeugten Schriftsoftware finden ausschliesslich lokal auf diesem Gerät statt.
3.2. Die Bionic Reading AG erhält, übermittelt, speichert, kopiert, vervielfältigt, bearbeitet oder verarbeitet die Originalschrift nicht und hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff darauf. Der Bionic Reading AG ist nicht bekannt, welche Originalschrift der Lizenznehmer verarbeitet.
3.3. Der Lizenznehmer wählt die Originalschrift allein aus und entscheidet allein darüber, ob die Originalschrift verarbeitet werden darf. Jede Vervielfältigung, Bearbeitung oder Änderung der Originalschrift, die im Rahmen der Nutzung der Converter-Software erfolgt, wird vom Lizenznehmer auf dessen eigenem Gerät vorgenommen und ist allein diesem zuzurechnen.
3.4. Die Ziffern 3.1 bis 3.3 beschreiben die Bauweise der B2C-Desktop-Fassung der Converter-Software. Bietet die Bionic Reading AG eine Fassung an, bei der die Verarbeitung auf Servern der Bionic Reading AG erfolgt, gelten für diese die ihr beigefügten gesonderten Bedingungen.
4. RESPEKT VOR SCHRIFTGESTALTERN UND FREMDEN SCHRIFTRECHTEN
4.1. BIONIC READING® respektiert die Arbeit, das Handwerk, die Kreativität und das geistige Eigentum von Schriftgestaltern, Schriftgiessereien, Verlagen und sonstigen Rechteinhabern an Schriften. Der BIONIC READING® Font Converter ist nicht dazu bestimmt, die Arbeit von Schriftgestaltern oder Schriftgiessereien zu kopieren, zu ersetzen, zu beschädigen, zu entwerten oder sich anzueignen.
4.2. Zweck des BIONIC READING® Font Converters ist es, die wunderbare Welt professionell gestalteter Schriften Nutzergruppen mit Leseschwierigkeiten zugänglicher zu machen, indem die BIONIC READING®-Methode in Schriften umgesetzt werden kann, an denen der Lizenznehmer über ausreichende Rechte verfügt.
4.3. BIONIC READING® räumt keinerlei Rechte an der Originalschrift ein. Der Lizenznehmer bleibt allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Lizenzbedingungen der Originalschrift die Verarbeitung, Umwandlung, Änderung, Bearbeitung, Umbenennung, Einbettung, den Export und die beabsichtigte Nutzung erlauben.
4.4. Untersagt die Lizenz der Originalschrift die Änderung, Umwandlung, Bearbeitung, Umbenennung, Einbettung oder Weiterverbreitung, so darf der Lizenznehmer den BIONIC READING® Font Converter mit dieser Originalschrift nicht verwenden, es sei denn, er hat eine gesonderte Erlaubnis des betreffenden Rechteinhabers eingeholt.
4.5. Zwischen der Bionic Reading AG und den Rechteinhabern der Originalschrift besteht keine vertragliche, gesellschaftsrechtliche oder sonstige Beziehung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Weder diese Vereinbarung noch die erzeugte Schriftsoftware begründen eine Empfehlung, Genehmigung, Zertifizierung oder Unterstützung der Converter-Software, der BIONIC READING®-Methode oder der erzeugten Schriftsoftware durch den Rechteinhaber der Originalschrift.
5. NAMEN, MARKEN UND UMBENENNUNG
5.1. Namen, Familiennamen, Schnittbezeichnungen, Marken, Logos und sonstige Kennzeichen der Originalschrift und ihrer Rechteinhaber verbleiben bei diesen Rechteinhabern. Diese Vereinbarung räumt dem Lizenznehmer daran keinerlei Rechte ein.
5.2. Die Converter-Software kann den Namen der erzeugten Schriftsoftware aus dem Namen der Originalschrift ableiten, damit diese für den Lizenznehmer erkennbar bleibt. Diese Ableitung ist eine technische Hilfestellung und begründet kein Recht zur Nutzung des Namens oder der Marke der Originalschrift.
5.3. Viele Schriftlizenzen verlangen, dass einer geänderten Schrift ein vom Namen der Originalschrift abweichender Name gegeben wird; einzelne behalten bestimmte Namen der unveränderten Originalfassung vor («reserved font name»). Andere Lizenzen untersagen jede Änderung.
5.4. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der Name der erzeugten Schriftsoftware den Lizenzbedingungen der Originalschrift entspricht. Verlangen diese Bedingungen einen abweichenden Namen, so hat der Lizenznehmer die erzeugte Schriftsoftware vor der Nutzung entsprechend umzubenennen. Die Converter-Software stellt hierfür eine Funktion bereit.
5.5. Der Lizenznehmer darf die erzeugte Schriftsoftware nicht in einer Weise verwenden, die den Eindruck erweckt, sie stamme vom Rechteinhaber der Originalschrift, sei von diesem genehmigt oder stehe mit diesem in Verbindung.
5.6. BIONIC READING, BIONIC READING® und die zugehörigen Kennzeichen sind Marken der BRCG Casutt GmbH. Der Lizenznehmer darf sie ausschliesslich dazu verwenden, die erzeugte Schriftsoftware als Trägerin der BIONIC READING®-Methode zu bezeichnen, und in keiner anderen Weise.
6. LIZENZ AN DER CONVERTER-SOFTWARE
6.1. Nach Massgabe dieser Vereinbarung räumt BIONIC READING® dem Lizenznehmer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Converter-Software auf Geräten zu installieren und zu nutzen, die in seinem Eigentum stehen oder von ihm kontrolliert werden, und zwar zum Zweck der Erzeugung erzeugter Schriftsoftware im Umfang der Enduser-Lizenz.
6.2. Die Lizenz an der Converter-Software ist von der Enduser-Lizenz an der erzeugten Schriftsoftware zu trennen. Keine der beiden Lizenzen erweitert den Umfang der jeweils anderen.
6.3. Der Lizenznehmer darf die Converter-Software oder Teile davon nicht verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verleasen, verleihen, unterlizenzieren, veröffentlichen, verbreiten, zugänglich machen, übertragen, hosten oder Dritten in sonstiger Weise überlassen.
6.4. Der Lizenznehmer darf die Converter-Software Dritten nicht zur Nutzung zugänglich machen, weder als Dienstleistung noch über ein Netzwerk noch auf sonstige Weise, und darf sie nicht dazu verwenden, Schriftsoftware für Dritte zu erzeugen.
6.5. Der Lizenznehmer darf eine Sicherungskopie der Converter-Software für eigene Archivzwecke erstellen. Diese Kopie unterliegt ebenfalls dieser Vereinbarung.
6.6. Der Lizenznehmer darf die Converter-Software nicht ändern, anpassen, übersetzen oder bearbeiten und sie nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, ausser soweit zwingendes Recht eine solche Handlung ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich erlaubt.
7. TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN
7.1. Die Converter-Software ist durch technische Schutzmassnahmen geschützt.
7.2. Der Lizenznehmer darf technische Schutzmassnahmen weder umgehen noch entfernen, deaktivieren, aushebeln, manipulieren oder beeinträchtigen und darf zu diesem Zweck keine Vorrichtungen, Erzeugnisse, Bestandteile oder Dienstleistungen anbieten, herstellen, einführen, verbreiten, verkaufen, vermieten, bewerben oder erbringen.
7.3. Der Lizenznehmer darf die BIONIC READING®-Methode, die Fixationsregeln, die geschützte Engine, Schlüsselmaterial oder sonstige geschützte Bestandteile weder aus der Converter-Software extrahieren noch isolieren, rekonstruieren oder zu erlangen versuchen.
7.4. Die Ziffern 7.2 und 7.3 gelten, soweit zwingendes Recht eine Handlung nicht ungeachtet dieser Einschränkungen ausdrücklich erlaubt. Die Umgehung wirksamer technischer Massnahmen ist zusätzlich gesetzlich untersagt, insbesondere durch Artikel 39a des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes.
8. EINRÄUMUNG DER ENDUSER-LIZENZ
8.1. Nachdem der Lizenznehmer diese Vereinbarung angenommen und die massgebliche Lizenzgebühr bezahlt hat, räumt BIONIC READING® ihm das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die BIONIC READING®-Methode als OpenType-Feature in der erzeugten Schriftsoftware im Umfang dieser Enduser-Lizenz zu nutzen.
8.2. Die Enduser-Lizenz erlaubt dem Lizenznehmer, die erzeugte Schriftsoftware auf Geräten zu installieren und zu nutzen, die in seinem Eigentum stehen oder von ihm kontrolliert werden, und zwar zur eigenen Nutzung einschliesslich beruflicher und geschäftlicher Zwecke.
8.3. Die Enduser-Lizenz erlaubt die Nutzung der erzeugten Schriftsoftware in Dokumenten, Notizen, Leseumgebungen, Korrespondenz, Präsentationen, Publikationen und gängigen Desktop-Anwendungen, sofern die Nutzung im Rahmen der eigenen Nutzung bleibt und weder die Extraktion noch die Weiterverbreitung der erzeugten Schriftsoftware ermöglicht.
8.4. Das Downloadpaket enthält ausschliesslich die dem Lizenznehmer lizenzierten Dateiformate. Die Desktopformate (.ttf, .otf) decken die eigene Nutzung auf Geräten, in Dokumenten, in Lese-Anwendungen und in E-Book-Readern ab. Hat der Lizenznehmer mindestens ein Webformat (.woff, .woff2) lizenziert, so deckt die Enduser-Lizenz zusätzlich die eigene Nutzung der erzeugten Schriftsoftware auf Websites ab, die der Lizenznehmer betreibt, und zwar mittels @font-face, sofern die erzeugte Schriftsoftware ausschliesslich von einem Ort ausgeliefert wird, den der Lizenznehmer kontrolliert, und nicht zum Herunterladen angeboten wird. Die Webformate erstrecken sich nicht auf die in Ziffer 9.3 ausgeschlossenen Nutzungen.
8.5. Die von der Enduser-Lizenz erfasste Anzahl erzeugter Schriftprodukte und die erfassten Dateiformate ergeben sich aus dem Lizenzzertifikat oder der Rechnung. Die Erzeugung weiterer Schriftprodukte sowie die Nutzung eines nicht lizenzierten Dateiformats erfordern eine weitere Lizenz.
9. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
9.1. Der Lizenznehmer darf die erzeugte Schriftsoftware nicht verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verleasen, verleihen, unterlizenzieren, veröffentlichen, hochladen, teilen, verbreiten, zugänglich machen, übertragen oder Dritten in sonstiger Weise überlassen.
9.2. Der Lizenznehmer darf die erzeugte Schriftsoftware nicht an Dritte weitergeben und sie nicht in einer Weise nutzen, die es einem Dritten erlaubt, sie zu nutzen, zu extrahieren oder weiterzuverarbeiten. Dies gilt insbesondere für Kundenarbeiten, Markensysteme und Corporate Design, die Dritten überlassen werden: Der Lizenznehmer darf die erzeugte Schriftsoftware verwenden, um solche Arbeiten herzustellen, darf die erzeugte Schriftsoftware selbst aber weder dem Kunden noch einem anderen Dritten überlassen.
9.3. Die Enduser-Lizenz erlaubt keine App-, Game-, ePub-/Buch-, Server-, SaaS-, Werbe-, Hardware-, Firmware-, Embedded- oder Unternehmensnutzung. Die Webnutzung und die Nutzung mittels @font-face sind nur erlaubt, wenn der Lizenznehmer mindestens ein Webformat lizenziert hat, und dann nur nach Massgabe von Ziffer 8.4; sind ausschliesslich Desktopformate lizenziert, ist die Webnutzung nicht erlaubt.
9.4. Der Lizenznehmer darf in der erzeugten Schriftsoftware, in der Converter-Software oder in begleitenden Dokumenten enthaltene BIONIC READING®-Namen, Hinweise, Lizenzmetadaten, Lizenzkennungen, Urheberrechts- oder Markenhinweise weder entfernen noch unkenntlich machen oder verändern.
9.5. Der Lizenznehmer darf die BIONIC READING®-Methode, die OpenType-Logik, die Fixationslogik oder sonstige geschützte Umsetzungen von BIONIC READING® nicht aus der erzeugten Schriftsoftware zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder zu extrahieren versuchen, ausser soweit zwingendes Recht eine solche Handlung ausdrücklich erlaubt.
9.6. Der Lizenznehmer darf die Converter-Software und die erzeugte Schriftsoftware nicht in einer Weise nutzen, die Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstösst.
10. RECHTE AN DER ORIGINALSCHRIFT UND VERANTWORTUNG DES LIZENZNEHMERS
10.1. Der Lizenznehmer sichert zu und gewährleistet, dass er über alle Rechte, Erlaubnisse und Lizenzen verfügt, die erforderlich sind, um die Originalschrift mit der Converter-Software zu verarbeiten und die erzeugte Schriftsoftware zu erstellen, herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen.
10.2. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für Ansprüche, Schäden, Kosten und Verbindlichkeiten, die daraus entstehen, dass ihm die Rechte an der Originalschrift fehlen oder dass er gegen die Lizenz der Originalschrift verstösst.
10.3. BIONIC READING® ist nicht verpflichtet, die Rechte des Lizenznehmers an der Originalschrift zu prüfen, zu bestätigen oder zu gewährleisten.
10.4. Läuft die Lizenz, auf der die Rechte des Lizenznehmers an der Originalschrift beruhen, aus, wird sie gekündigt oder widerrufen, so hat der Lizenznehmer die Nutzung der daraus abgeleiteten erzeugten Schriftsoftware einzustellen und sämtliche Kopien zu löschen, sofern er nicht eine neue Lizenz erwirbt, welche die weitere Nutzung erlaubt.
10.5. Der Lizenznehmer hat das Lizenzzertifikat und den Nachweis seiner Lizenz an der Originalschrift aufzubewahren, solange er die erzeugte Schriftsoftware nutzt.
11. DOWNLOADPAKET, ZERTIFIKAT UND RECHNUNG
11.1. Das Downloadpaket enthält die erzeugte Schriftsoftware, ein Lizenzzertifikat und eine Rechnung. Das Lizenzzertifikat liegt in derjenigen Sprache bei, die der Lizenznehmer im Zeitpunkt des Downloads gewählt hat. Diese Vereinbarung ist nicht Bestandteil des Downloadpakets; sie wird dem Lizenznehmer im Kaufvorgang zur Annahme vorgelegt und ist jederzeit auf der Webseite von BIONIC READING® abrufbar. Liegt die Rechnung im Zeitpunkt des Downloads noch nicht vor, wird sie nachgereicht: Sie wird dem Downloadpaket beigefügt, sobald sie verfügbar ist, und steht dem Lizenznehmer mit einem erneuten Download zur Verfügung.
11.2. Das Lizenzzertifikat weist Produkt, Lizenznehmer, Lizenznummer, Lizenzart, Lizenzumfang, Dateiformate und Ausstellungsdatum aus. Das Lizenzzertifikat ist weder eine Steuerquittung noch eine Rechnung.
11.3. Die Rechnung stammt vom Zahlungsdiensteanbieter Stripe (stripe.com) und liegt dem Downloadpaket bei; liegt sie im Zeitpunkt des Downloads noch nicht vor, gilt Ziffer 11.1. Im Bionic Reading®-Konto findet der Lizenznehmer nach der Anmeldung unter «Meine Lizenzen» eine Übersicht seiner erworbenen Lizenzen mit denselben Angaben wie im Lizenzzertifikat. Die Rechnung wird dort nicht bereitgestellt. Die erzeugte Schriftsoftware selbst wird nicht im Konto gespeichert und steht dort nicht zum erneuten Herunterladen bereit; sie wird einmalig als Direktdownload auf das Gerät des Lizenznehmers ausgeliefert. Die Aufbewahrung und Sicherung der heruntergeladenen Dateien obliegt dem Lizenznehmer.
12. ZAHLUNG, KONTO, WIDERRUF UND RÜCKERSTATTUNG
12.1. Die Lizenz wird erst mit Bezahlung der massgeblichen Lizenzgebühr wirksam, sofern BIONIC READING® nicht ausdrücklich eine kostenlose Lizenz, eine Testlizenz oder eine Aktionslizenz gewährt.
12.2. Der Erwerb einer Lizenz setzt ein Bionic Reading®-Konto nach Ziffer 12.7 voraus. BIONIC READING® verarbeitet die dort erfassten Angaben, soweit dies zur Abwicklung der Bestellung, zur Bereitstellung des Downloads, zur Ausstellung des Lizenzzertifikats sowie zur Bereitstellung der Rechnung erforderlich ist. Die erzeugte Schriftsoftware wird als Direktdownload auf das Gerät des Lizenznehmers ausgeliefert und nicht im Konto gespeichert.
12.3. Die Zahlung wird über den Zahlungsdiensteanbieter Stripe (stripe.com) in Übereinstimmung mit deren Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgewickelt. BIONIC READING® ist in keinem Fall für die von Stripe verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich.
12.4. Ist der Lizenznehmer Verbraucher und gewährt zwingendes Recht ein Widerrufsrecht für digitale Inhalte, so erlischt dieses Recht vor Ablauf der Widerrufsfrist nur dann, wenn der Lizenznehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Download vor Ablauf dieser Frist beginnt, und zugleich bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert. BIONIC READING® holt diese Zustimmung und diese Bestätigung im Kaufvorgang ein, bevor der Download bereitgestellt wird.
12.5. Vorbehaltlich Ziffer 12.4 werden bezahlte Lizenzgebühren nach Bereitstellung des Downloads nicht erstattet, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht oder BIONIC READING® einer Erstattung nicht ausdrücklich zustimmt.
12.6. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
12.7. Für den Erwerb einer Lizenz ist ein Bionic Reading®-Konto erforderlich; ohne Konto kann keine Lizenz erworben werden. Der Lizenznehmer richtet über die BIONIC READING® World-Seite (https://reader.bionic-reading.com/de/world) ein personalisiertes Konto ein, indem er in der vorgesehenen Eingabemaske seine persönliche oder geschäftliche E-Mail-Adresse, seinen Vor- und Nachnamen sowie ein sicheres Passwort anlegt. Diese Angaben werden für die Abwicklung des Kaufs über Stripe, für die Ausstellung des Lizenzzertifikats und für die Bereitstellung der Rechnung benötigt. Die Angaben müssen zutreffend und vollständig sein und vom Lizenznehmer aktuell gehalten werden.
12.8. Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Geheimhaltung der Anmeldedaten, die er für die Nutzung der Converter-Software und der erzeugten Schriftsoftware verwendet, sowie für alle Aktivitäten, die unter diesen Anmeldedaten stattfinden. Er trägt ausserdem die alleinige Verantwortung für jegliche Haftung oder Schäden, die sich daraus ergeben, dass er die Vertraulichkeit dieser Informationen nicht wahrt. Eine unbefugte Nutzung seines Kontos zeigt er BIONIC READING® unverzüglich an.
12.9. Um sich abzumelden und sein Konto zu löschen, verwendet der Lizenznehmer die Einstellungen für das Konto über die BIONIC READING® World-Seite https://reader.bionic-reading.com/de/world. BIONIC READING® behält sich das Recht vor, das Konto zu sperren und/oder zu löschen, wenn der Lizenznehmer gegen diese Vereinbarung verstösst. Mit der Löschung des Kontos entfällt der Zugang zur Lizenzübersicht. Die bereits heruntergeladene Schriftsoftware und die erteilte Lizenz bleiben davon unberührt.
13. LAUFZEIT, AKTUALISIERUNGEN UND UNTERSTÜTZUNG
13.1. Die für ein erzeugtes Schriftprodukt eingeräumte Enduser-Lizenz wird unbefristet erteilt, vorbehaltlich Ziffer 22 und vorbehaltlich der Lizenz an der Originalschrift.
13.2. Die Lizenz an der Converter-Software wird für die in der Produktbeschreibung genannte Dauer erteilt; ist keine Dauer genannt, wird sie unbefristet erteilt.
13.3. Ein Anspruch auf Aktualisierungen, Upgrades, neue Versionen oder Unterstützung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. BIONIC READING® kann Aktualisierungen nach eigenem Ermessen bereitstellen. Installierte Aktualisierungen sind Bestandteil der Converter-Software und unterliegen dieser Vereinbarung.
13.4. BIONIC READING® ist nicht verpflichtet, die Kompatibilität der Converter-Software oder der erzeugten Schriftsoftware mit künftigen Betriebssystemen, Anwendungen oder Schriftformaten aufrechtzuerhalten.
14. GEISTIGES EIGENTUM UND BEARBEITUNGEN
14.1. Die BIONIC READING®-Methode und die Converter-Software einschliesslich ihres Aufbaus, ihrer Organisation, ihres Codes, ihrer Logik, ihrer Fixationsregeln, ihrer Umsetzung als OpenType-Feature, ihrer Namen, Kennzeichen und der zugehörigen Technologie sind geistiges Eigentum der Bionic Reading AG und durch Urheberrecht, Markenrecht und weitere anwendbare Gesetze geschützt.
14.2. Die Originalschrift bleibt geistiges Eigentum des jeweiligen Schriftgestalters, der Schriftgiesserei, des Verlags, des Rechteinhabers, des Lizenznehmers oder eines sonstigen Eigentümers. Diese Vereinbarung überträgt kein Eigentum an der Originalschrift auf BIONIC READING®.
14.3. Die erzeugte Schriftsoftware ist eine Bearbeitung der Originalschrift. Die Herstellung und Nutzung einer Bearbeitung bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers der Originalschrift. Der Lizenznehmer holt diese Zustimmung, soweit erforderlich, beim Rechteinhaber ein. Die Bionic Reading AG erteilt und beschafft sie nicht.
14.4. Die Bionic Reading AG beansprucht keine Rechte an der Originalschrift und keine Rechte an der Bearbeitung als solcher. Die Rechte der Bionic Reading AG beschränken sich auf die BIONIC READING®-Methode, deren Umsetzung und die Converter-Software. Die Rechte an der Bearbeitung richten sich nach den Lizenzbedingungen der Originalschrift.
14.5. Die erzeugte Schriftsoftware enthält somit Rechte aus zwei getrennten Ebenen: Rechte an der Originalschrift und Rechte an der BIONIC READING®-Methode. Der Lizenznehmer darf die erzeugte Schriftsoftware nur nutzen, wenn er sowohl diese Vereinbarung als auch die für die Originalschrift geltenden Lizenzbedingungen einhält.
14.6. Alle Rechte, die dem Lizenznehmer in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bleiben BIONIC READING® und/oder den jeweiligen Rechteinhabern der Originalschrift vorbehalten.
15. DRITTKOMPONENTEN
15.1. Die Converter-Software enthält Drittkomponenten, die unter eigenen Lizenzbedingungen ausgeliefert werden. Diese Bedingungen sind in der mit der Converter-Software gelieferten Datei «Third-Party Licenses» wiedergegeben und gehen, soweit die jeweilige Lizenz dies verlangt, für die betreffende Komponente dieser Vereinbarung vor.
15.2. Die Bionic Reading AG übernimmt für Drittkomponenten keine Gewährleistung und keine Haftung, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
15.3. Diese Vereinbarung beschränkt keine Rechte, die dem Lizenznehmer nach den Lizenzbedingungen einer Drittkomponente zustehen.
16. DATENSCHUTZ
16.1. Die Datenschutzerklärung von BIONIC READING® («Datenschutzerklärung»), die unter bionic-reading.com abgerufen werden kann, ist ebenso ein fester Bestandteil dieser Vereinbarung.
16.2. Entsprechend Ziffer 3 werden weder die Originalschrift noch die erzeugte Schriftsoftware an die Bionic Reading AG übermittelt; beide werden von der Bionic Reading AG nicht verarbeitet.
16.3. Die Bionic Reading AG verarbeitet nur diejenigen Daten, die zur Abwicklung der Bestellung, zur Bereitstellung des Downloads, zur Ausstellung des Lizenzzertifikats, zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und zur Unterstützung erforderlich sind. Die Zahlung wird über den Zahlungsdiensteanbieter Stripe (stripe.com) in Übereinstimmung mit deren Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgewickelt. BIONIC READING® ist in keinem Fall für die von Stripe verarbeiteten personenbezogenen Daten verantwortlich.
17. ÜBERPRÜFUNG
17.1. BIONIC READING® kann in Textform und ohne besonderen Anlass höchstens einmal pro Kalenderjahr eine Bestätigung darüber verlangen, wie viele erzeugte Schriftprodukte genutzt werden und auf welchen Geräten sie installiert sind. Der Lizenznehmer antwortet innert 30 Tagen.
17.2. Übersteigt die Nutzung den lizenzierten Umfang, so erwirbt der Lizenznehmer unverzüglich die dem tatsächlichen Nutzungsumfang entsprechende Lizenz.
17.3. Diese Ziffer berechtigt BIONIC READING® nicht zum Zugriff auf Geräte, Dateien oder Daten des Lizenznehmers.
18. ANSPRÜCHE DRITTER
18.1. Der Lizenznehmer hat BIONIC READING® unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Dritter Ansprüche im Zusammenhang mit der Originalschrift, der erzeugten Schriftsoftware, der Converter-Software oder deren Nutzung durch den Lizenznehmer geltend macht.
18.2. BIONIC READING® haftet nicht für Ansprüche Dritter, die aus der Originalschrift oder aus fehlenden Rechten des Lizenznehmers an der Originalschrift herrühren.
18.3. Der Lizenznehmer darf Ansprüche Dritter, welche die BIONIC READING®-Methode oder die Converter-Software betreffen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bionic Reading AG weder anerkennen noch vergleichsweise regeln.
19. GEWÄHRLEISTUNG
19.1. BIONIC READING® stellt die Converter-Software und die erzeugte Schriftsoftware entsprechend der massgeblichen Produktbeschreibung bereit. BIONIC READING® gewährleistet nicht, dass die Converter-Software oder die erzeugte Schriftsoftware mit jedem Betriebssystem, jeder Anwendung, jedem Browser, jedem Gerät, jedem Arbeitsablauf oder jeder fremden Schrift kompatibel ist.
19.2. Qualität, Vollständigkeit, Zeichnung, Laufweite, Kerning, Hinting, Sprachunterstützung und technischer Aufbau der Originalschrift liegen ausserhalb der Verantwortung von BIONIC READING®.
19.3. BIONIC READING® gewährleistet nicht, dass die Verarbeitung einer bestimmten Originalschrift oder die Nutzung der daraus erzeugten Schriftsoftware nach den Lizenzbedingungen dieser Originalschrift zulässig ist.
19.4. Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Gewährleistungen ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
20. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
20.1. BIONIC READING® haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nur soweit zwingendes Recht dies verlangt.
20.2. BIONIC READING® haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Ansprüche Dritter aus der Originalschrift sowie für eine Nutzung der Converter-Software oder der erzeugten Schriftsoftware ausserhalb des lizenzierten Umfangs.
20.3. BIONIC READING® haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Mängel, Beschränkungen, Lizenzbeschränkungen oder technische Grenzen der Originalschrift oder fremder Software verursacht werden.
20.4. BIONIC READING® haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass dem Lizenznehmer die Rechte an der Originalschrift fehlen, dass die erzeugte Schriftsoftware benannt wurde oder dass die Nutzung den lizenzierten Umfang überschreitet.
20.5. Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung für Personenschäden sowie für jede weitere Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
21. SCHADLOSHALTUNG
21.1. Der Lizenznehmer verteidigt die Bionic Reading AG, ihre verbundenen Unternehmen, Vertreter, Dienstleister und Partner, hält sie schadlos und stellt sie frei von Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten, die aus einem Verstoss des Lizenznehmers gegen diese Vereinbarung, aus einer missbräuchlichen Nutzung der Converter-Software oder der erzeugten Schriftsoftware, aus fehlenden Rechten des Lizenznehmers an der Originalschrift oder aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Lizenznehmer herrühren.
21.2. Diese Pflicht erstreckt sich insbesondere auf Ansprüche von Rechteinhabern der Originalschrift, einschliesslich Ansprüchen wegen Änderung, Bearbeitung, Benennung, Markennutzung oder Weiterverbreitung der Originalschrift oder der erzeugten Schriftsoftware.
21.3. BIONIC READING® benachrichtigt den Lizenznehmer unverzüglich über einen solchen Anspruch und regelt diesen nicht ohne dessen Zustimmung, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden darf.
22. BEENDIGUNG UND FORTGELTUNG
22.1. Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn der Lizenznehmer gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung verstösst oder die massgebliche Lizenzgebühr nicht bezahlt.
22.2. Mit Beendigung hat der Lizenznehmer die Nutzung der erzeugten Schriftsoftware und der Converter-Software einzustellen und sämtliche Kopien zu löschen, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Die Beendigung beschränkt das Recht von BIONIC READING® nicht, Ansprüche wegen Rechtsverletzung oder Schadenersatz geltend zu machen.
22.3. Die Ziffern 2, 3, 5, 7, 9, 10, 14, 15, 18, 19, 20, 21, 22, 26, 27 und 28 gelten über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fort.
23. ÄNDERUNGEN
23.1. BIONIC READING® kann diese Vereinbarung für künftige Downloads, Käufe oder Verlängerungen ändern. Änderungen an einem bestehenden Kauf bedürfen der Schriftform, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht oder diese Vereinbarung eine Aktualisierung ausdrücklich zulässt.
23.2. BIONIC READING® kann die Converter-Software jederzeit aus technischen, rechtlichen, geschäftlichen oder Sicherheitsgründen ändern, aktualisieren oder einstellen.
24. EXPORTKONTROLLE UND SANKTIONEN
24.1. Der Lizenznehmer hält alle weltweit anwendbaren exportkontroll- und sanktionsrechtlichen Vorschriften ein, einschliesslich derjenigen der Schweiz, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten, der Vereinten Nationen sowie desjenigen Staates, in dem sich der Lizenznehmer befindet oder aus dem er auf die Converter-Software zugreift, und exportiert, reexportiert oder überlässt die Converter-Software und die erzeugte Schriftsoftware nicht unter Verstoss gegen diese Vorschriften.
24.2. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er sich nicht in einem Gebiet befindet, das umfassenden Sanktionen unterliegt, und dass er nicht auf einer anwendbaren Sanktionsliste aufgeführt ist.
25. ABTRETUNG
25.1. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung sowie Rechte und Pflichten daraus weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bionic Reading AG abtreten oder übertragen.
25.2. Die Bionic Reading AG darf diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder an einen Rechtsnachfolger im Zusammenhang mit einer Fusion, einer Umstrukturierung oder der Übertragung ihres gesamten oder eines wesentlichen Teils ihres Vermögens oder desjenigen Geschäftsbereichs übertragen, auf den sich diese Vereinbarung bezieht.
26. SALVATORISCHE KLAUSEL, VOLLSTÄNDIGKEIT UND VERZICHT
26.1. Sollte ein zuständiges Gericht eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar halten, so gilt diese Bestimmung oder der betreffende Teil davon im erforderlichen Umfang als gestrichen, ohne dass die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen berührt wird. Wäre eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung rechtmässig, durchsetzbar und gültig, wenn ein Teil davon gestrichen würde, so gilt diese Bestimmung mit derjenigen geringstmöglichen Änderung, die erforderlich ist, um sie gültig, durchsetzbar und rechtmässig zu machen und dabei die ursprüngliche Absicht von BIONIC READING® abzubilden.
26.2. Diese Vereinbarung enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien über ihren Gegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser Vereinbarung sind nur in schriftlicher Form gültig.
26.3. Wird ein Recht aus dieser Vereinbarung von BIONIC READING® nicht oder verspätet ausgeübt, so liegt darin kein Verzicht auf dieses Recht.
27. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
27.1. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Chur.
27.2. Zwingende Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern nach dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sowie zwingende Gerichtsstände, die Verbrauchern nach diesem Recht zur Verfügung stehen, bleiben von Ziffer 27.1 unberührt.
28. KONTAKT
Bitte richten Sie alle Fragen zu dieser Vereinbarung per E-Mail an BIONIC READING®: licensing@bionic-reading.com.
23. September 2026
Bionic Reading AG, Chur, Schweiz
